Selbstdispensation

Dispensation vom Schulunterricht für max. 4 Schulhalbtage

Pro Schuljahr erhalten die Eltern die Möglichkeit ihr Kind bis zu vier Schulhalbtage in eigener Kompetenz vom Schulunterricht zu dispensieren, falls die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden.

Bedingungen:

  • Die Selbstdispensation ist mindestens zwei Schultage vor Beginn der Dispensation via Klapp als „Jokertag“mitzuteilen.
  • Die vier Schulhalbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Ein Übertrag auf das folgende Schuljahr ist nicht gestattet.
  • Am Schuljahresanfang ist keine Selbstdispensation gestattet.
  • Die Selbstdispensation muss nicht begründet werden.