Selbstdispensation
Dispensation vom Schulunterricht für max. 4 Schulhalbtage
Pro Schuljahr erhalten die Eltern die Möglichkeit ihr Kind bis zu vier Schulhalbtage in eigener Kompetenz vom Schulunterricht zu dispensieren, falls die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden.
Bedingungen:
- Die Selbstdispensation ist mindestens zwei Schultage vor Beginn der Dispensation via Klapp als „Jokertag“mitzuteilen.
- Die vier Schulhalbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Ein Übertrag auf das folgende Schuljahr ist nicht gestattet.
- Am Schuljahresanfang ist keine Selbstdispensation gestattet.
- Die Selbstdispensation muss nicht begründet werden.