Absenzen

Absenzen

Wer dem Unterricht fernbleibt oder oder zu spät erscheint, hat dies zu begründen.

Regelung

  • Die Absenzen einzelner Lektionen werden zusammen gerechnet. Jeweils zwei einzelne Lektionen werden zu einem Halbtag zusammengezählt.
  • Wer zu spät zum Unterricht erscheint, hat dies zu begründen. Falls die Begründung etwas dürftig ist, wird die Schülerin/ der Schüler von der Lehrperson ermahnt. Bei wiederholtem zu spät kommen aus fadenscheinigen Gründen wird eine schriftliche Begründung verlangt und es werden weitere Massnahmen in Erwägung gezogen.
  • Falls eine Schülerin, ein Schüler ohne eine Absenzenmeldung fernbleibt, hat sich die Lehrperson beim Sekretariat über den Grund der Abwesenheit zu erkundigen.

Telefonische Abmeldung

  • Schülerinnen und Schüler, welche unvorhergesehen für den Schulbesuch verhindert sind, werden von ihren Erziehungsverantwortlichen unter der Telefonnummer 041 874 54 41 vom Unterricht dispensiert. Wenn dies nicht möglich ist, entschuldigt sich die Schülerin / der Schüler. Falls der Telefonbeantworter eingeschaltet ist, Vorname und Name, sowie die Klassenlehrperson angeben.
  • Die Absenz wird von der Schülerin / dem Schüler in die Schulagenda eingetragen und von den Eltern (Erziehungsberechtigten) unterschrieben.
  • Die Absenzenmeldung ist der Klassenlehrperson zur Unterschrift vorzulegen.

Absenzenmeldung

Die Absenzenmeldung hat innerhalb von drei Tagen zu erfolgen. Andernfalls gilt die Absenz als unentschuldigt und wird im Zeugnis eingetragen.

Fachlehrpersonen führen für ihre Lektionen eine Absenzenkontrolle und melden das Fehlen von Schülerinnen und Schülern umgehend der Klassenlehrperson.